Herzlich willkommen im Findlingswald Neuenknick.

Das Waldstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Tal der Ils und unterliegt somit besonderen Schutzbestimmungen. Besucher werden gebeten, nachfolgende Regelungen der Benutzungsordnung einzuhalten.

Benutzungsordnung

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Freizeit- und Erholungsanlage Findlingswald Neuenknick ist Eigentum der Stadt Petershagen. Über die Nutzung entscheidet der Bürgermeister oder ein von ihm Beauftragter. Das Hausrecht steht dem Bürgermeister sowie dem Beauftragten zu. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Sie sind jedem Nutzer der Anlage gegenüber weisungsbefugt.
     
  2. Die Anlage umfasst die im Lageplan dargestellte Fläche.
     
  3. Zweck der Anlage ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ruhige Erholung sowie eine weitgehend ungestörte Freizeitgestaltung, insbesondere die Besichtigung und Entdeckung der Vielfalt der gesammelten Steine, zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist daher unbedingt notwendig.
     
  4. Mit Betreten der Anlage erkennen Besucher die Regelungen dieser Benutzungsordnung an. Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Gelände aufhalten.
     
  5. Die Benutzungsordnung hängt zu jedermanns Einsicht an der Anlage aus. Zudem wird sie Besuchern im Vorfeld von dem Beauftragten ausgehändigt. Weiterhin ist sie im Internet unter www.petershagen.de einsehbar.

§ 2 Benutzungsrecht

  1. Die Freizeit- und Erholungsanlage ist in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für die Nutzung freigegeben.
     
  2. Während dieser Zeit ist die Anlage für jedermann (Einzelpersonen) zugänglich.
     
  3. Darüber hinaus steht die Anlage nach vorheriger Anmeldung auch für (Klein-)Gruppen sowie für Familien- und Vereinsfeiern und Veranstaltungen ähnlicher Art (z. B. Picknick, Ostereiersuchen, Kindergarten- oder Lehrveranstaltungen) zur Verfügung.
     
  4. Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung der Freizeitanlage besteht nicht.
     
  5. Bei Reservierung ist die ungefähre Anzahl der Teilnehmer anzugeben und eine volljährige Person zu benennen. Diese Person haftet gegenüber der Stadt Petershagen für alle Schäden sowie für die Sicherheit und Ordnung.

§ 3 Anmeldung und Nutzungsentgelt

  1. Die Anmeldung zur Benutzung der Freizeitanlage erfolgt bei der Kulturgemeinschaft Neuenknick. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 
     
  2. Die Kulturgemeinschaft entscheidet über Nutzungsanfragen und erteilt die Genehmigung. Die Benutzungsordnung wird Bestandteil der Genehmigung.
     
  3. Größere Veranstaltungen sind über die Kulturgemeinschaft Neuenknick vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Petershagen anzumelden und bedürfen der Genehmigung.
     
  4. Die Stadt Petershagen kann bei dringendem Eigenbedarf oder bei Verstoß gegen die Benutzungsordnung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Vertragspartner ein Entschädigungsanspruch entsteht.
     
  5. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Das Benutzungsentgelt beträgt 1,00 Euro pro Person. Das Entgelt ist entweder im Vorfeld an die Kulturgemeinschaft Neuenknick zu zahlen oder am Tag der Nutzung nach Aufforderung an den Beauftragten zu entrichten.

§ 4 Verhalten in der Freizeit- und Erholungsanlage

  1. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen bzw. Verunreinigungen jeder Art haften die Benutzer. Nach jeder Veranstaltung ist die gesamte Anlage sorgsam zu reinigen und in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
     
  2. Auf dem gesamten Gelände besteht ein generelles Rauchverbot.
     
  3. Feuer darf (nur nach vorheriger Anmeldung) an der dafür vorgesehenen Stelle in der Schutzhütte angezündet werden. Eine volljährige Person muss anwesend sein und sich im Vorfeld vergewissern, dass genügend Sand in der „Löschkiste“ bzw. Wasser vorhanden ist. Beim Verlassen der Anlage ist für ein sachgerechtes Löschen des Feuers Sorge zu tragen. In Zeiten erhöhter Waldbrandgefahr kann die Erlaubnis zum Grillen widerrufen werden.
     
  4. Die Benutzer haben für Ruhe und Ordnung zu sorgen und alles zu unterlassen, was den guten Sitten zuwiderläuft. Sie sind dafür verantwortlich, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. über Jugendschutz, Lärmschutz, Brandschutz) eingehalten werden.
     
  5. Zelten und Übernachten sowie das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
     
  6. Das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern sowie das Entzünden von ballonartigen Leuchtkörpern ist auf der gesamten Anlage nicht gestattet.
     
  7. Schießsport jeglicher Art (Paintball, Bogenschießen etc.) ist auf der gesamten Anlage nicht zulässig.
     
  8. Hunde sind an der Leine zu führen und so zu beaufsichtigen, dass weder andere Nutzer belästigt noch der Wildbestand gefährdet wird.
     
  9. Fahrzeuge dürfen nur auf dem als Parkplatz ausgewiesenen Gelände an der Friedhofskapelle Rosenhagen geparkt werden. Der Straßenseitenraum an der Anlage ist von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
     
  10. Das Befahren des Waldes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet.
     
  11. Den Anweisungen der Stadt Petershagen oder deren beauftragten Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.

§ 5 Haftung

  1. Die Benutzung und der Aufenthalt in der Freizeitanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer hat sich eigenverantwortlich zu informieren, ob ein Betreten des Waldes möglich ist. Eine ständige Beaufsichtigung der Anlage erfolgt nicht.
     
  2. Die Haftung der Stadt Petershagen für Schäden aus Anlass der Überlassung der Anlage ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; der Nutzer haftet für jegliche Schäden der Anlage, die während der vereinbarten Nutzung durch ihn, seine Gäste und Besucher schuldhaft verursacht wurden.
     
  3. Benutzer und Gruppen, die gegen diese Bestimmungen handeln oder den von der Stadt Petershagen oder deren beauftragten Aufsichtsperson getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können verwarnt und im Wiederholungsfalle zeitweise oder dauerhaft von dem Besuch der Anlage ausgeschlossen werden.
     
  4. Vorsätzliche Sachbeschädigungen haben den sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge. Im Übrigen behält sich die Stadt Petershagen vor, die verantwortliche Person zum Ersatz für entstandene Schäden heranzuziehen.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt zum 15. März 2013 in Kraft.

Herausgeber:

Stadt Petershagen • Wirtschaftsförderung und Tourismus
Bahnhofstraße 63 • 32469 Petershagen
Telefon 05702 / 82 22 34 • Fax 05702 / 82 22 98
tourismus@petershagen.dewww.petershagen.de

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